BRÜSSEL, 9. April (Xinhua de Yongjian) Als Reaktion auf die von den USA gegen die Europäische Union verhängten Stahl- und Aluminiumzölle gab die Europäische Union am 9. April bekannt, dass sie Gegenmaßnahmen ergriffen habe und schlug vor, ab dem 15. April Vergeltungszölle auf in die Europäische Union exportierte US-Produkte zu erheben.
Laut einer Ankündigung der Europäischen Kommission werden die 27 EU-Mitgliedsstaaten am kommenden Tag darüber abstimmen, ob die EU die US-amerikanischen Stahl- und Aluminiumzölle unterstützen und Gegenmaßnahmen ergreifen wird. Dem Zeitplan der EU zufolge ist vorgesehen, ab dem 15. April Vergeltungszölle auf nach Europa exportierte US-Produkte zu erheben.
Die Ankündigung enthielt keine Angaben zu den EU-Zollsätzen, dem Geltungsbereich, dem Gesamtproduktwert und anderen Inhalten. Zuvor hatten Medienberichte berichtet, dass die EU ab dem 15. April die in den Jahren 2018 und 2020 verhängten Vergeltungszölle wieder einführen werde, um den US-amerikanischen Stahl- und Aluminiumzöllen in diesem Jahr entgegenzuwirken. Diese Zölle betreffen US-Exporte von Cranberries, Orangensaft und anderen Produkten nach Europa mit einem Zollsatz von 25 %.
In der Ankündigung hieß es, die US-Stahl- und Aluminiumzölle gegen die EU seien ungerechtfertigt und würden der amerikanischen und europäischen Wirtschaft sowie sogar der Weltwirtschaft schaden. Die EU sei jedoch zu Verhandlungen mit den USA bereit. Sollten beide Seiten eine ausgewogene und für beide Seiten vorteilhafte Lösung finden, könne sie jederzeit Gegenmaßnahmen zurückziehen.
Im Februar dieses Jahres unterzeichnete US-Präsident Donald Trump ein Dokument, in dem er die Erhebung von 25 % Zöllen auf alle US-Importe von Stahl und Aluminium ankündigte. Am 12. März traten die US-Stahl- und Aluminiumzölle offiziell in Kraft. Die EU reagierte darauf mit der Begründung, die US-Stahl- und Aluminiumzölle kämen einer Besteuerung ihrer eigenen Staatsbürger gleich. Dies sei schlecht für die Wirtschaft, noch schlimmer für die Verbraucher und führe zu Störungen der Lieferkette. Die EU werde „energische und verhältnismäßige“ Gegenmaßnahmen ergreifen, um die Rechte und Interessen der EU-Verbraucher und -Unternehmen zu schützen.
(Die obigen Informationen wurden nachgedruckt.)
Veröffentlichungszeit: 10. April 2025