BRÜSSEL, 9. April (Xinhua de Yongjian) Als Reaktion auf die von den USA gegen die Europäische Union verhängten Stahl- und Aluminiumzölle gab die Europäische Union am 9. April bekannt, dass sie Gegenmaßnahmen ergriffen habe und schlug vor, ab dem 15. April Vergeltungszölle auf in die Europäische Union exportierte US-Produkte zu erheben.
Laut einer Ankündigung der Europäischen Kommission werden die 27 EU-Mitgliedsstaaten am selben Tag darüber abstimmen und die EU bei der Ergreifung von Gegenmaßnahmen zu den US-Stahl- und Aluminiumzöllen unterstützen. Dem Zeitplan der EU zufolge ist vorgesehen, ab dem 15. April Vergeltungszölle auf nach Europa exportierte US-Produkte zu erheben.
Die Ankündigung enthielt keine Angaben zu den Zollsätzen, dem Geltungsbereich, dem Gesamtwert der Produkte und anderen Inhalten der EU. Zuvor hatten Medienberichte berichtet, dass die EU ab dem 15. April die in den Jahren 2018 und 2020 verhängten Vergeltungszölle wieder einführen werde, um den US-amerikanischen Stahl- und Aluminiumzöllen in diesem Jahr entgegenzuwirken. Auf US-Exporte von Cranberries, Orangensaft und anderen Produkten nach Europa wird ein Zollsatz von 25 Prozent erhoben.
In der Ankündigung hieß es, die US-Stahl- und Aluminiumzölle gegen die EU seien ungerechtfertigt und würden der amerikanischen und europäischen Wirtschaft sowie sogar der Weltwirtschaft schaden. Andererseits sei die EU zu Verhandlungen mit den USA bereit. Sollten beide Seiten eine „ausgewogene und für beide Seiten vorteilhafte“ Lösung finden, könne die EU jederzeit von Gegenmaßnahmen absehen.
Im Februar dieses Jahres unterzeichnete US-Präsident Donald Trump ein Dokument, in dem er die Erhebung von Zöllen in Höhe von 25 % auf alle US-Importe von Stahl und Aluminium ankündigte. Am 12. März traten die US-amerikanischen Stahl- und Aluminiumzölle offiziell in Kraft. Die EU reagierte darauf mit der Begründung, die US-amerikanischen Stahl- und Aluminiumzölle kämen einer Besteuerung ihrer eigenen Staatsbürger gleich. Dies sei schlecht für die Wirtschaft, noch schlimmer für die Verbraucher und führe zu Störungen der Lieferkette. Die EU werde „entschiedene und verhältnismäßige“ Gegenmaßnahmen ergreifen, um die Rechte und Interessen der Verbraucher und Unternehmen in der EU zu schützen.
(Die obigen Informationen wurden nachgedruckt.)
Veröffentlichungszeit: 10. April 2025