BRÜSSEL, 9. April (Xinhua de Yongjian) Als Reaktion auf die von den USA verhängten Stahl- und Aluminiumzölle gegen die Europäische Union gab die Europäische Union am 9. bekannt, dass sie Gegenmaßnahmen ergriffen habe und vorschlage, ab dem 15. April Vergeltungszölle auf in die Europäische Union exportierte US-Produkte zu erheben.
Laut einer Mitteilung der Europäischen Kommission stimmen die 27 EU-Mitgliedstaaten heute über die geplanten Gegenmaßnahmen der EU gegen die US-amerikanischen Stahl- und Aluminiumzölle ab und werden diese letztendlich unterstützen. Dem EU-Zeitplan zufolge sollen ab dem 15. April Vergeltungszölle auf US-Produkte, die nach Europa exportiert werden, erhoben werden.
Die Ankündigung enthielt keine Angaben zu den EU-Zollsätzen, dem Geltungsbereich, dem Gesamtwert der Produkte und weiteren Details. Medienberichten zufolge wird die EU ab dem 15. April die 2018 und 2020 als Reaktion auf die US-amerikanischen Stahl- und Aluminiumzölle verhängten Vergeltungszölle wieder einführen. Diese Zölle betreffen US-Exporte von Cranberries, Orangensaft und anderen Produkten nach Europa und werden mit 25 % verzollt.
In der Erklärung hieß es, die US-Zölle auf Stahl und Aluminium aus der EU seien ungerechtfertigt und würden der US-amerikanischen und europäischen Wirtschaft sowie der Weltwirtschaft schaden. Die EU sei hingegen bereit, mit den USA zu verhandeln. Sollten beide Seiten eine ausgewogene und für beide Seiten vorteilhafte Lösung erzielen, könne die EU die Gegenmaßnahmen jederzeit zurückziehen.
Im Februar dieses Jahres unterzeichnete US-Präsident Donald Trump ein Dokument, in dem er die Einführung von 25-prozentigen Zöllen auf alle US-amerikanischen Stahl- und Aluminiumimporte ankündigte. Am 12. März traten die US-amerikanischen Stahl- und Aluminiumzölle offiziell in Kraft. Die EU erklärte daraufhin, die US-amerikanischen Stahl- und Aluminiumzölle kämen einer Besteuerung der eigenen Staatsbürger gleich, was schlecht für die Wirtschaft, noch schlechter für die Verbraucher und störend für die Lieferketten sei. Die EU werde „entschlossene und verhältnismäßige“ Gegenmaßnahmen ergreifen, um die Rechte und Interessen der EU-Verbraucher und -Unternehmen zu schützen.
(Die obigen Informationen wurden nachgedruckt.)
Veröffentlichungsdatum: 10. April 2025
